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Die Stadtverkehr Lübeck GmbH (SL), Deutsche Bahn AG (DB) und die Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft mbH (LVG) bilden die Tarifgemeinschaft Lübeck. Die ausgegebenen Fahrkarten gelten im Gemeinschaftstarifgebiet, das ist das SL-Linien-Netz sowie die 2. Klasse der DB auf den Strecken Lübeck/Hbf. - Lübeck/Travemünde-Strandbahnhof, Lübeck/Hbf. – Lübeck/St. Jürgen und Lübeck/Hbf. – Lübeck/Flughafen sowie das Lübecknetz der LVG - Travemünde – Brodten - Priwall - Ivendorf - Lübeck- und berechtigen zum Umsteigen von einem Verkehrsunternehmen zum anderen. Evtl. Gültigkeitsbeschränkungen von Fahrkarten ergeben sich aus nachfolgenden Tarifbestimmungen.
Fahrgäste können mit einer Fahrkarte der Tarifgemeinschaft Lübeck innerhalb der Tarifgemeinschaft auch die Linien der Autokraft GmbH nutzen.

Für die Preisbildung ist das Gemeinschaftstarifgebiet in die Kernzone 6000 und 12 weitere Tarifzonen eingeteilt. Die Kennzeichnung der Tarifzonen erfolgt durch Ziffern (siehe Tarifzonenplan).

Für jede Fahrtrelation von Tarifzone zu Tarifzone im Bedienungsgebiet der Tarifgemeinschaft Lübeck ist eine Preisstufe definiert.
Preisstufe 1 für Fahrten in einer der 12 Tarifzonen außerhalb der Kernzone 6000.
Preisstufe 2 für Fahrten in der Kernzone 6000 oder in 2 der 12 Tarifzonen außerhalb der Kernzone 6000.
Preisstufe 3 für Fahrten in der Kernzone 6000 und weitere Tarifzone/n oder 3 und mehr Tarifzonen außerhalb der Kernzone 6000.
Fahrkarten werden grundsätzlich durch Aufdruck der Start- und Zielzone sowie des Überweges gekennzeichnet. Sie gelten nur hier. Tages-, Wochen-, Monats- und Monatskarten im Abonnement der Preisstufe 3 gelten im Rahmen der zeitlichen Gültigkeitsdauer als Netzkarte für den gesamten Geltungsbereich der Tarifgemeinschaft Lübeck.
Beabsichtigt ein Fahrgast, den Geltungsbereich seiner Fahrkarte zu überschreiten, so hat er unaufgefordert vor Passieren der Tarifzonengrenze eine Übergangskarte zu lösen.
Für die Nutzung der Priwallfähren gilt der Fährtarif.
 
Mit Hilfe des Liniennetzplanes können Sie leicht "Ihre" Start- und Zielhaltestellen der Tarifzone zuordnen und die Anzahl der bei einer Fahrt berührten Tarifzonen die Preisstufe ermitteln. Hier finden Sie die Fahrpreise für alle Fahrkarten.
 
Zeitkarten gelten innerhalb der gelösten Tarifzone/n für beliebig viele Fahrten innerhalb der aufgedruckten Start- und Zielzone. Bei Zeitkarten der Preisstufe 3 wird „Gesamtnetz“ aufgedruckt. Beabsichtigt ein Fahrgast, den Gültigkeitsbereich seiner Fahrkarte zu überschreiten, so hat er unaufgefordert vor Passieren der entsprechenden Tarifzonengrenze eine Übergangskarte zu lösen.
 
Schleswig-Holstein-Tarif
 
Seit dem 01.04.2005 gilt innerhalb der Tarifgemeinschaft Lübeck (TGL) die 2. Stufe des Schleswig-Holstein-Tarifs (SH-Tarif). Das bedeutet, dass Fahrkarten des SH-Tarifs in der TGL anerkannt werden, innerhalb der TGL jedoch der Binnentarif gilt. Weitere Informationen finden Sie hier oder unter www.nah-sh.de.
 
 


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